HomeKontaktABC-IndexFAQMedia-DatenWEKA
       
Finanzberatung
Mehrwertsteuer
Accounting
Immobilientreuhand
Steuern
Know-how-Paket
Musterverträge
Aktienrecht
Lohn und Gehalt
Downloads
Finanzberatung
Führung
Gesellschaftsrecht
Immobilientreuhand
Mehrwertsteuer
Rechnungswesen
Sozialversicherungen
Unternehmensberatung
Treuhand und Revision - Jahrbuch 2012
Management Dossier Verwaltungsrat
Fachlicher Support
Firmenüberwachung
Portal-Themen
News & Updates
Praxisforum
Podcasts
Top-Download
Praxis-Tipps
Wissens-Checks
Direktor der ESTV vorläufig freigestellt
Direktor der ESTV vorläufig freigestellt
News
Inhalt als RSS abonnieren

Projekt INSIEME: Administrativuntersuchung zu Beschaffungsprozessen

19.06.2012 - Der Bericht zur Administrativuntersuchung kommt zum Schluss, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV im Rahmen des Informatikprojekts INSIEME während längerer Zeit und bewusst gegen die beschaffungsrechtlichen Vorschriften verstossen hat. Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung wurde der Direktor der ESTV vorläufig freigestellt.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD hat am 24. Januar 2012 eine Administrativuntersuchung zu den Beschaffungsprozessen der ESTV im IT-Projekt INSIEME angeordnet. Die Untersuchung wurde mit Bericht vom 13. Juni 2012 abgeschlossen.

Die Untersuchung ergab, dass die Verantwortlichen innerhalb der ESTV im Projekt INSIEME bewusst und über längere Zeit gegen die Vorschriften des Beschaffungsrechts verstossen haben. Die Verstösse dauerten auch nach wiederholter Aufforderung der Departementsführung zur zwingenden Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben an. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Verantwortung in erster Linie beim Direktor der ESTV liegt.

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung hat die Vorsteherin des EFD den Direktor der ESTV von seinem Amt vorläufig freigestellt. Die Leitung der ESTV übernimmt interimistisch der stellvertretende Direktor, Samuel Tanner.

Im Rahmen der Administrativuntersuchung waren die mit der Untersuchung Beauftragten auch auf mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte gestossen, die sie der Bundesanwaltschaft angezeigt haben. Die Strafanzeige richtete sich jedoch nicht gegen den Direktor der ESTV. Administrativ- und Strafuntersuchung sind zudem voneinander unabhängige Verfahren zu unterschiedlichen Sachverhalten, die nicht direkt voneinander abhängig sind.

>> Bericht zur Administrativuntersuchung

Quelle: EFD



Seite Drucken Zum Seitenanfang
Werbung
Diese Seite empfehlen
Inhalt als RSS abonnieren
Feedback geben
Callback-Service
Annahme der RPG-Revision und Zweitwohnungsinitiative zeigt beim Schweizer Volk ein erhöhtes Bewusstwerden um die geringe Verfügbarkeit des Bodens.: Die Annahme von RPG-Revision und Zweitwohnungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk zeigt, dass die beschränkte Verfügbarkeit des Bodens wieder vermehrt ins Bewusstsein rückt. Um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, ist eine kohärente und gut koordinierte Raum- und Verkehrspolitik nötig. Der neue Bericht des Bundesamts für Raumentwicklung ARE zeigt die zentralen Herausforderungen für die räumliche Zukunft der Schweiz auf.
Veränderungen im Bereich der schweizerischen Unternehmensbesteuerung sofern die EU auf Abwehrmassnahmen gegen die Schweiz verzichtet?: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und EU-Kommissar Algirdas Šemeta haben heute in Bern Gespräche über offene Steuerfragen geführt. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung hat die Schweiz ihre Bereitschaft bekräftigt, gewisse Steuerregimes anzupassen, sofern die EU auf Abwehrmassnahmen gegen die Schweiz verzichtet. Bei der Frage des automatischen Informationsaustauschs betonte Finanzministerin Widmer-Schlumpf die Wichtigkeit eines globalen Standards.
Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen ersten Bericht der Expertengruppe für die Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch zur Sicherung der Steuerkonformität ausländischer Vermögensverwaltungskunden mitzuarbeiten, der hohen Ansprüchen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes genügt, Reziprozität garantiert und zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen einschliesslich Trusts und Sitzgesellschaften miterfasst.
zeige die ersten 25


Schweizerverträge



BGE Mail