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ZH - Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – Ja, aber fair!»
ZH - Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – Ja, aber fair!»
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Regierungsrat beantragt teilweise Ungültigerklärung

22.07.2010 - Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – Ja, aber fair!» für teilweise ungültig zu erklären. Soweit der Regierungsrat die Volksinitiative als rechtlich zulässig erachtet, lehnt er sie ab.

Mit der Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – Ja, aber fair!» verlangt der kantonale Hauseigentümerverband, dass die Grundstückgewinnsteuer mit zunehmender Besitzesdauer stärker als bisher reduziert wird und nach 21 Jahren ganz entfällt. Zudem sollen auch die Zuschläge bei sehr kurzer Besitzesdauer von einem oder zwei Jahren (die so genannten Spekulationszuschläge) reduziert werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, jenen Teil der Volksinitiative für ungültig zu erklären, mit dem eine stärkere Reduktion der Grundstückgewinnsteuer bei Besitzesdauern von 6 bis 20 Jahren und ein Verzicht ab 21 Jahren verlangt wird. Er stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rolf Benz von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, das unter www.steueramt.zh.ch abrufbar ist. Gemäss diesem Gutachten verstossen diese beiden Änderungen gegen die verfassungsmässigen Besteuerungsgrundsätze sowie gegen das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Die Initiative würde auf eine Teilabschaffung der im Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschriebenen Grundstückgewinnsteuer hinauslaufen.

Im Weiteren weist der Regierungsrat auch auf die massiven Ertragsausfälle als Folge der von der Volksinitiative verlangten Reduktionen der Grundstückgewinnsteuer bzw. der Steuerfreiheit nach einer Besitzesdauer von 21 Jahren hin. Gemäss Erhebungen des Verbandes der Gemeindesteuerämter hätten sich in den letzten fünf Jahren für die politischen Gemeinden jährliche Steuerausfälle zwischen 214 und 294 Millionen Franken ergeben, wenn die vorgesehenen Entlastungen gegolten hätten. Dies entspricht rund 70 Prozent der gesamten Grundsteuereinnahmen oder 7,4 Steuerfussprozenten der politischen Gemeinden. 55 Prozent der besteuerten Handänderungen – darunter auch Veräusserungen von gewerblichen Liegenschaften und kommerziellem Wohnraum – würden neu nicht mehr besteuert.

Die in der Volksinitiative vorgesehene Reduktion des Zuschlags bei einer Besitzesdauer von einem oder zwei Jahren wäre nach Auffassung des Regierungsrates zwar rechtlich zulässig; er lehnt jedoch auch eine solche Ermässigung ab. Sie würde bei den Gemeinden zu einem jährlichen Einnahmenausfall von rund 2,4 Millionen Franken führen.
Quelle: Staatskanzlei Kanton ZH



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