MWST
HomeKontaktABC-IndexFAQMedia-DatenWEKA
       
Finanzberatung
Mehrwertsteuer
Accounting
Immobilientreuhand
Steuern
Know-how-Paket
Musterverträge
Aktienrecht
Riskmanagement
Downloads
Finanzberatung
Gesellschaftsrecht
Immobilientreuhand
Mehrwertsteuer
Rechnungswesen
Sozialversicherungen
Unternehmensberatung
Treuhand-Jahrbuch 2010
Management Dossier Verwaltungsrat
Fachlicher Support
Firmenüberwachung
Portal-Themen
News & Updates
Praxisforum
Podcasts
Top-Download
Praxis-Tipps
Wissens-Checks
ZH - Formularpflicht bei Mietwechsel
ZH - Formularpflicht bei Mietwechsel
News
Inhalt als RSS abonnieren

Regierungsrat empfiehlt Ablehnung der Behördeninitiative

29.01.2010 - Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Behördeninitiative des Zürcher Gemeinderates betreffend Einführung der Formularpflicht bei Mietwechsel zur Ablehnung. Die Initiative verlangt, dass in Zeiten von Wohnungsmangel Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, neue Mieterinnen und Mieter mittels des vorgesehenen Formulars über den bisherigen Mietzins zu informieren und allfällige Erhöhungen zu begründen.

Mieterinnen und Mieter können bereits heute verlangen, dass ihnen die Höhe des vorangegangen Mietverhältnisses mitgeteilt wird. Sie können sodann den Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten.

Der Regierungsrat sieht letztlich nur ein genügend grosses Wohnungsangebot und einen spielenden Wohnungsmarkt als Voraussetzung für vernünftige und tragbare Mieten. Er sieht in der Formularpflicht kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines Wohnungsmangels, ebenso wenig würde sie zu einer Mietzinsdämpfung beitragen. Zudem sind Fälle von Neumietzinsanfechtungen im Kanton Zürich sehr selten.

Die Behördeninitiative verlangt eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, darüber entscheiden wird der Kantonsrat.
Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 28.01.2010



Seite Drucken Zum Seitenanfang
Werbung
Gewinnspiel
Diese Seite empfehlen
Inhalt als RSS abonnieren
Feedback geben
Callback-Service
EFD - Amtshilfeverordnung verabschiedet: Vollzug der DBA nach OECD-Standard
BWO - Referenzzinssatz bleibt bei 3 Prozent: Keine Änderung gegenüber letztem Stand
Implenia übernimmt Sulzer Immobilien: Ausbau der Projektentwicklung
zeige die ersten 25


BGE Mail





Universität St. Gallen