Regierungsrat empfiehlt Ablehnung der Behördeninitiative
29.01.2010 - Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Behördeninitiative des Zürcher Gemeinderates betreffend Einführung der Formularpflicht bei Mietwechsel zur Ablehnung. Die Initiative verlangt, dass in Zeiten von Wohnungsmangel Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, neue Mieterinnen und Mieter mittels des vorgesehenen Formulars über den bisherigen Mietzins zu informieren und allfällige Erhöhungen zu begründen.
Mieterinnen und Mieter können bereits heute verlangen, dass ihnen die Höhe des vorangegangen Mietverhältnisses mitgeteilt wird. Sie können sodann den Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten.
Der Regierungsrat sieht letztlich nur ein genügend grosses Wohnungsangebot und einen spielenden Wohnungsmarkt als Voraussetzung für vernünftige und tragbare Mieten. Er sieht in der Formularpflicht kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung eines Wohnungsmangels, ebenso wenig würde sie zu einer Mietzinsdämpfung beitragen. Zudem sind Fälle von Neumietzinsanfechtungen im Kanton Zürich sehr selten.
Die Behördeninitiative verlangt eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, darüber entscheiden wird der Kantonsrat.
Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 28.01.2010