Die D&O (Directors & Officers) Versicherung bietet natürlichen Personen Schutz gegen Forderungen, die gegen sie in ihrer Eigenschaft als Organe erhoben werden. Versichert ist die Tätigkeit der Personen als Organ des Versicherungsnehmers. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Personen im Rahmen einer D&O Versicherung versichert werden sollten, welche Schäden normalerweise gedeckt sind, wo Ausschlüsse bestehen und in welchen Fällen Sie die Deckung überprüfen sollten.
D&O Versicherung – Wer sollte versichert werden?
Versichert sind normalerweise die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung, der gesellschaftsinternen Kontrollstelle und des Mitarbeiterstabes. Zu empfehlen ist, den gesamten Mitarbeiterstab als versicherte Personen aufzuführen, weil nach Schweizer Aktienrecht jeder Angestellte Organfunktion haben kann.
Stiftungsräte von Personalvorsorgeeinrichtungen kann man in die Police einschliessen, wovon aber zunehmend abgeraten wird. Für Stiftungen lassen sich separate D&O-Policen abschliessen. Ausserdem bieten einige Versicherer eine attraktive Kombination von Berufshaftpflicht-Versicherung der Stiftung und D&O-Versicherung der Stiftungsräte an.
Auch Organe von Drittorganisationen oder Drittgesellschaften können versichert werden. Darunter versteht man nicht gewinnorientierte Organisationen oder speziell aufgelistete Gesellschaften, allenfalls assoziierte Unternehmen. Pflichtverletzungen von ausscheidenden Organen bleiben gedeckt solange die Police ohne Unterbruch weiterläuft. Allenfalls besteht eine prämienfreie Schadennachmeldefrist.
D&O Versicherung – Was ist normalerweise gedeckt?
Die D&O Versicherung deckt Ansprüche auf den Ersatz von Vermögensschäden gegen versicherte Personen auf Zahlung von Schadenersatz. Auch Abwehrkosten gegen eine Inanspruchsnahme wie Rechtsverteidigung, Expertisen etc. sind eingeschlossen. Je nach Gesellschaft sind auch «punitive, exemplary, aggravated oder multiple damages» gedeckt. Die meisten D&O-Policen versichern auch die Rechtskosten für die Verteidigung gegen strafrechtliche Anklagen, soweit diese mit einem potentiellen oder aktuellen Schadenersatzanspruch im Zusammenhang stehen. Strafklagen von Geschädigten werden immer häufiger. Achtung
Ansprüche, die gegen das Unternehmen gerichtet sind, fallen nie unter die Deckung einer D&O-Versicherung, sondern meistens unter die Betriebhaftpflichtversicherung.
Es gilt das «claims made-Prinzip», d.h. gedeckt sind Ansprüche, die erstmals während der Versicherungsperiode erhoben werden. Der Anspruch muss sobald wie möglich, jedoch normalerweise spätestens 30 Tage nach Ablauf der Versicherungsperiode, gemeldet werden. D&O-Policen werden praktisch immer mit einer Laufzeit von 1 Jahr abgeschlossen, weil man die Unternehmenssituation immer wieder überprüfen muss.
D&O Versicherung – Übliche Ausschlüsse
Ausgeschlossen vom Deckungsumfang einer D&O-Police sind Ansprüche im Zusammenhang mit wissentlichen Pflichtverletzungen, strafbaren Handlungen oder Unterlassungen, Bussen, Geldstrafen, Entschädigungen mit Strafcharakter, unberechtigte oder unrechtmässige Bezügen, Umweltbeeinträchtigungen, Steuerschulden. Vorteilhaft ist es, wenn solange Deckung für Abwehrkosten geleistet wird, bis ein Vorsatz nachgewiesen ist.
Zu diesen grundsätzlichen Deckungseinschränkungen können weitere Regelungen hinzukommen, abhängig von geographischen Gegebenheiten oder Besonderheiten hinsichtlich der Eigentümerstruktur oder des Tätigkeitsgebietes.
Regula Heinzelmann Juristin (lic. iur.), Journalistin und Buchautorin.
Seit 1984 selbstständige Tätigkeit als Journalistin und Buchautorin mit Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und juristischen Themen. Ihre Angebote für Unternehmen: PR-Texte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorträge und Seminare.
Betriebliches Kontinuitätsmanagement: Vor allem unkalkulierbare Risiken werden häufig durch Zufälle ausgelöst. Die anschliessende tagelange Beseitigung des Schadens führte zu erheblichen Störungen der Produktion. Das betriebliche Kontinuitätsmanagement (Business Continuity Management) kann auch als Krisen- oder Notfallmanagement verstanden werden, dass nicht erst dann notwendig wird, wenn ein ausserordentliches Schadenereignis eingetreten ist, sondern auch bereits im Rahmen der Vorbereitung und Risikoprävention.
Rückstellungen für MWST-Risiken: In der Praxis haben sich immer wieder Fälle gezeigt, in denen nach Kontrollen der ESTV und den entsprechenden Aufrechnungen und Nachforderungen das Unternehmen seine Bilanz deponieren musste. Den Belangen der MWST ist deshalb grosse Beachtung zu schenken und die MWST hat einen grossen Einfluss auf die finanziellen Mittel einer Unternehmung. In diesem Beitrag wird gezeigt, wann und wie Rückstellungen im Zusammenhang mit MWST-Risiken gebildet werden können.
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