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Bauhandwerkerpfandrecht

Das revidierte Bauhandwerkerpfandrecht

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Lange Zeit, hundert Jahre, existiert das Schweizerische Bauhandwerkerpfandrecht. Personen, die zu einem Bauwerk mit Arbeit oder Arbeit und Material beitragen, sollen für ihre Forderungen ein besonderes Sicherungsrecht geltend machen können. ZGB 837 Abs. 1 Ziffer 3 ist Geschichte und Tradition. Diese Geschichte wurde über die letzten Jahre durch das Parlament bearbeitet und vor wenigen Wochen als revidiertes Gesetz verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft am 1. April 2010 ab.

Wurde mit der Tradition vom Bauhandwerkerpfandrecht gebrochen?

Eine Revision von Grundpfandrechten und insbesondere dem mittelbaren gesetzlichen Pfandrecht für Handwerker und Unternehmer ist eher juristisch-technisch als politisch. Lorbeeren sind da für Politiker kaum zu verdienen. So erstaunt es kaum, dass der Gesetzesrevision die Leuchtkraft eines neuen Dogmas abgeht. Ist auch gut so.

Die Lebendige Praxis vom Bauhandwerkerpfandrecht

So trocken die Gesetzesworte, umso lebendiger und farbiger die Praxis. Die Interessenkollisionen könnten nicht vielfältiger sein: Eigentümer und Handwerker; Käufer und Verkäufer; Unternehmer und Sub-Unternehmer; Architekten, Promotoren und neu auch Mieter und Vermieter, Pächter etc. In die Gesetzesrevision wollten sich alle einbringen.

Für Investoren und private Bauherren oder auch Käufer und Generalunternehmer ist das Bauhandwerkerpfandrecht ein schwer fassbares Risiko. Für den Handwerker ist das Pfandrecht praktisch, aber im Eintrag diffizil und im Vollzug elend langwierig.

Was ändert sich mit der Revision vom Bauhandwerkerpfandrecht?

Daran ändert die Revision nichts Grundlegendes. Doch im Detail steckt der Goldzahn. Die Revision bringt Neuerungen und fixiert die bisherige und teils umstrittene Rechtsprechung. Damit sind die Unternehmer - Handwerker wie Generalunternehmer - sowie allen voran die Investoren aufgerufen, ihr Vertrags- und Baumanagement zu überdenken und zu aktualisieren.

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Matthias Streiff ist Rechtsanwalt in Wetzikon und sowohl prozessierend wie beratend vorwiegend im Bereich des Immobilienrechts tätig (www.this-law.ch). Vormals führte er während mehrerer Jahre die Rechtsdienste der Immobiliengesellschaften Mobimo (Küsnacht) und Allianz Suisse Immobilien AG (Volketswil). Seit Herbst 2003 ist er zudem Dozent bei realis (SVIT) und seit Herbst 2004 Dozent beim Nachdiplomstudium der HWZ (Zürich), realis und der DIA (Deutsche Immobilien Akademie) für den «Master of Advanced Studies in Real Estate Management MREM».
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