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Entlöhnung des Verwaltungsrats – Der Vermögenshebel

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Entlöhnungssysteme für Verwaltungsräte Schweizer Unternehmen basieren oft auf fixen Mandatspauschalen und einfachen Sitzungsgeldern. Dies kann zu suboptimalen Leistungen und Entscheidungen führen, die weder im Interesse der Aktionäre noch des gesamten Unternehmens sind. Der Vermögenshebel sowie an klar definierte Ziele geknüpfte Entschädigungen sind vielversprechende Instrumente, um wertvolle Anreize zu schaffen.

Die Meinungen von Governance-Experten über die Rolle des Verwaltungsrates gehen auseinander. Einige Experten plädieren dafür, dass der Verwaltungsrat primär eine Überwachungsfunktion zu erfüllen hat. Im Sinne eines Richters kontrolliert er, ob sich das Unternehmen, von der Geschäftsleitung geführt, in die gewünschte Richtung bewegt. Andere Experten plädieren dafür, dass der Verwaltungsrat primär eine Gestaltungsleistung zu erbringen hat, in dem er die Unternehmensstrategie entwirft und deren Implementierung unterstützend begleitet.

Weitere Uneinigkeiten bestehen darüber, wem der Verwaltungsrat in seiner Entscheidungsfindung primär verpflichtet ist, der Gesellschaft oder dem Aktionär. Hier wird die Auffassung geteilt, dass der Verwaltungsrat Vertreter der Eigentümer einer Gesellschaft, also der Aktionäre ist. Seine Überwachungs- und Gestaltungsfunktion hat der Verwaltungsrat im Sinne der Aktionäre zu erfüllen.

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Damit ist er auch für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung verantwortlich. Nur wenn der finanzielle Effekt beim Verwaltungsrat mit dem der Aktionäre übereinstimmt, kann er glaubwürdig als Kontroll- oder auch Gestaltungsorgan auftreten. So sollte mit durchdachten Entlöhnungssystemen wertvolle Anreize geschaffen werden, um die beiden grundlegenden Funktionen – Überwachung und Gestaltung – des Verwaltungsrates zu sichern.

Komponenten eines erfolgreichen VR-Anreizsystems

Grundsätzlich sollte der Anteil fixer Entlöhnung gering gehalten werden und eher als Beitrag die Risiko- und Opportunitätskosten der Verwaltungsräte decken, als deren Vermögen mehren. Die Entlöhnung von Verwaltungsräten verfolgt grundsätzlich zwei Ziele. Sie soll erstens dazu beitragen, qualifizierte Verwaltungsräte gewinnen und binden zu können. Zweitens soll sie starke Anreize zur langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes schaffen. Leistungsanreize sollen Verwaltungsräte dazu motivieren, genügend Zeit zu investieren, um relevante Sachverhalte vollständig zu verstehen, sich an Diskussionen in Sitzungen aktiv zu beteiligen und die Unternehmens- und Managementperformance genügend zu überwachen. Entscheidungsanreize sollen Verwaltungsräte dazu motivieren, langfristig wertmaximierende Entscheidungen zu treffen und eine gemeinsame finanzielle Sprache zu entwickeln.

Variable Entlöhnung ermöglicht Leistungsanreize

Leistungsanreize für Verwaltungsräte bedürfen variabler, direkt an den Leistungsumfang und die Leistungsqualität gebundene Entlöhnungen. Periodische Leistungsbeurteilungen von Verwaltungsräten werden schätzungsweise nur in etwa 20–30 Prozent der an Schweizer Börsen kotierten Unternehmen durchgeführt. Bei KMU dürfte die Quote noch geringer sein.


Honorierung von KMU-Verwaltungsräten

Bei vielen KMU sind die Eigentümer auch Verwaltungsräte. In dem Fall haben Fragen der VRKompensation eine untergeordnete Bedeutung. Es gibt zwischen diesen Gruppen keine unterschiedlichen Interessen und Anreize, und die Aktionäre respektive Verwaltungsräte entscheiden in dem Fall direkt, wie sie die erwirtschafteten Überrenditen verwenden wollen: Ob die Gewinne für zukünftige Investitionen einbehalten oder ob und an wen sie wie ausgeschüttet werden sollen.

Anders präsentiert sich die Sachlage, wenn die Eigentümer von KMU die Aufsicht über das Unternehmen an externe Verwaltungsräte delegieren. Hier spricht vieles dafür, die finanziellen Interessen von Verwaltungsräten möglichst mit denjenigen der Aktionäre und des Managements in Übereinstimmung zu bringen. So ist es vernünftig, VR-Honorarzahlungen, wenn die langfristigen Wertschaffungsziele erreicht werden, mit der Ausschüttung einer fixen Anzahl an Performance Shares (Aktien) oder Units zu ergänzen. Jedoch braucht es dazu eine klare Aussensicht auf die zu erreichenden Mehrjahresziele und nicht budgetbasierte Zielgrössen.

Manager und Verwaltungsräte wie auch Investoren haben bei ihren Entscheidungen primär die langfristige Entwicklung ihres Vermögens und weniger das jährliche Einkommen im Fokus. Diese Entscheidungsprämisse kann genutzt werden, um die Entscheidungen der Verwaltungsräte stärker an die Interessen der Aktionäre zu binden.

Eine nützliche Grösse dazu bietet der so genannte Vermögenshebel. Er bezeichnet das Verhältnis der Vermögensänderung des Managers bzw. des Verwaltungsrates zur Vermögensänderung der Aktionäre. Das Vermögen eines Managers oder Verwaltungsrates umfasst den Gegenwartswert sowohl der erwarteten, zukünftigen Vergütungen als auch des Aktien- und Optionsbesitzes. Ein «echter Unternehmer», der 100 Prozent seines Vermögens in Unternehmensaktien hält, weist einen Vermögenshebel von 1.0 auf, weil jegliche Veränderungen seines an der Unternehmung beteiligten Vermögens zu einer gleichwertigen Veränderung seines Managementvermögens führt. Grundsätzlich gilt: Je grösser eine verhältnismässige Beteiligung am Unternehmen, desto grösser der Vermögenshebel und der Anreiz, im Sinn der Aktionäre zu entscheiden. Bei den allermeisten Schweizer Unternehmen liegt der Vermögenshebel unter 0.5. Hier bietet sich Spielraum, die Entscheidungen des Verwaltungsrates stärker an die Interessen der Aktionäre zu binden.

Leistungsorientierte VR-Entlöhnungssysteme

Um die Überwachungs- und Gestaltungsfunktion des Verwaltungsrates zu gewährleisten, muss den einzelnen VR-Mitgliedern mit effektiven und individuellen Leistungs- und Entscheidungsanreizen begegnet werden. Daher sollte ein effektives Entlöhnungssystem für Verwaltungsräte mehrere Komponenten beinhalten. Erstens eine fixe Basisentschädigung, welche das «Commitment» des Verwaltungsrats zur Firma – mit einer gewissen Abgeltung der Risiken – kompensiert. Zweitens sollen Leistungsanreize in Form von Sitzungsgeldern an klar definierte Leistungsziele geknüpft sein. Und drittens sind mit dem Vermögenshebel genügend hohe Entscheidungsanreize zu setzen, um die Entscheidungen des Verwaltungsrates an das Interesse der Aktionäre und damit an eine langfristig wertmaximierende Unternehmensentwicklung zu binden. Voraussetzung eines solchen Entlöhnungssystems bildet eine periodische Performance-Messung und Leistungsbeurteilung der Verwaltungsräte. Die Feinabstimmung des Verhältnisses von fixer und variabler Entlöhnung als auch des Vermögenshebels muss sowohl für jede Unternehmung als auch für die einzelnen Mitglieder des VR individuell erfolgen. Die Instrumente dazu stehen bereit.


Autor: Dr. Stephan Hostettler ist Gründer und Geschäftsführer von Hostettler & Partner sowie Lehrbeauftragter für Corporate Governance an der Universität St. Gallen.


Quelle: Mehr zum Thema «Entlöhnung des Verwaltungsrats» finden Sie im Management-Dossier Verwaltungsrat, Ausgabe August 2009, Nr. 20, zum Thema «Wertorientierte Unternehmensführung und Vergütungssysteme bei KMU», erschienen bei WEKA Business Media AG.

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