Bei mittelgrossen, börsenkotierten Unternehmen ist die
Notwendigkeit eines Audit Committee unbestritten. Der
Tätigkeitsbereich betrifft grösstenteils unübertragbare und
unentziehbare Verwaltungsratsaufgaben. Das Audit
Committee befasst sich mit Fragen des Risiko- und
Kontrollumfeldes der Unternehmen, der Rechnungslegung
sowie der internen und externen Prüfung. Damit kommt dem
Audit Committee im Rahmen der Unternehmensführung eine
zentrale Bedeutung zu.
Das Audit Committee Institute von KPMG hat im Laufe seines Bestehens fünf Best Practice-
Grundsätze entwickelt, nach denen sich Audit Committees ausrichten sollten. Diese Grundsätze
äussern sich sowohl zur Zusammensetzung und Organisation von Audit Committees als auch zu
deren Aufgaben und Verantwortung. Nachfolgend werden die fünf Grundsätze dargestellt.
Grundsatz 1
Jedes Unternehmen, jeder Verwaltungsrat und jedes Audit Committee hat seine eigene
Dynamik – es gibt keine Patentrezepte.
Die Zusammensetzung und Organisation eines Audit Committee muss auf die Spezialitäten der
Organisations- und Führungsstruktur des jeweiligen Unternehmens Rücksicht nehmen. Zudem
muss die Delegation von Aufgaben und Verantwortung an das Audit Committee explizit erfolgen,
zum Beispiel in einer Satzung des Audit Committee. Dabei sind die Bedürfnisse und die Kultur der
Unternehmen sowie des Verwaltungsrats entsprechend zu berücksichtigen.
Die Hauptaufgabe eines Audit Committee besteht in der Überwachung des Systems der finanziellen
Rechnungslegung, das von der Geschäftsleitung gestaltet und unterhalten wird. Darin eingeschlossen
sind die im System enthaltenen Risiken und Kontrollinstrumente sowie die Rolle der internen
Unternehmensüberwachung (z.B. interne Revision oder Personen bzw. Stellen, mit sinngemässen
Aufgaben1) und externen Revision.
Gerade bei kleineren oder mittelgrossen Unternehmen stehen dem Verwaltungsrat resp. dem Audit
Committee keine oder nur eingeschränkte interne Überwachungsfunktionen zur Verfügung. Es sollte
aber jedem Audit Committee möglich sein, punktuell eigene Untersuchungen/Abklärungen
durchzuführen oder gegebenenfalls zu veranlassen.
Grundsatz 2
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass das Audit Committee aus Personen zusammengesetzt
ist, welche eine unabhängige und objektive Überwachung gewährleisten.
Ein wirksames Audit Committee muss in der Lage sein, die Geschäftsleitung herauszufordern und
genügend Aufmerksamkeit auf zweifelhafte Praktiken zu richten, selbst in scheinbar erfolgreichen
Unternehmen. Mitglieder von Audit Committees müssen deshalb über die nötige Sorgfalt, Unabhängigkeit,
Integrität und Fachkunde verfügen. Sie müssen die nötige Zeit aufbringen, um zu verstehen, warum bestimmte Rechnungslegungsmethoden gewählt und wie diese korrekt angewendet
wurden, und warum das Ergebnis ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen
Lage des Unternehmens ergibt. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Mitglieder von
Audit Committees die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie den Kern von komplexen
Transaktionen verstehen müssen. Sie haben zudem dafür zu sorgen, dass die Rechnungsabschlüsse
ein korrektes Abbild ihres Verständnisses zeigen.
Grundsatz 3
Der Verwaltungsrat und das Audit Committee müssen dafür sorgen, dass an der Unternehmensspitze
der richtige Ton herrscht und dass Wert auf Vollständigkeit und Genauigkeit
in den Rechnungsabschlüssen gelegt wird.
Das Unternehmen muss an seiner Spitze den richtigen Ton angeben; als Überwachungsinstrument
versteht sich das Audit Committee als Garant für die Vollständigkeit der Informationen in den
Rechnungsabschlüssen. Die höchsten Standards bezüglich Objektivität, Integrität und Ermessen
dürfen nicht die Ausnahme bilden, sondern müssen zur Regel werden.
Grundsatz 4
Das Audit Committee muss die externe Revision als Vertreter der Aktionäre kontinuierlich
auf ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat und dem Audit Committee
hinweisen.
Die Rechenschaftspflicht der externen Revision als Vertreter der Aktionäre gegenüber dem Verwaltungsrat
und dem Audit Committee muss mehr sein als blosse Worte im Organisationsreglement.
Von der externen Revision wird erwartet, dass sie regelmässig direkt mit dem Audit Committee
kommuniziert. So sollte der Leiter der externen Revision vor Beginn der Prüfung der Jahresrechung
mit dem Audit Committee zusammenkommen, um den Umfang und die Ziele der Prüfung zu besprechen.
Noch vor der Veröffentlichung der Jahresrechnung sollte sodann ein weiteres Meeting zur
Erläuterung der Prüfungsergebnisse durch die externe Revision stattfinden. Das Audit Committee
sollte sich vom Prüfer auch dessen Feststellungen zum Internen Kontrollsystem des Unternehmens
präsentieren lassen. Das Audit Committee, die externe Revision und die Geschäftsleitung müssen
diesen direkten Weg der Kommunikation anerkennen und sich mit Wort und Tat zu dessen Einhaltung
verpflichten.
Grundsatz 5
Das Audit Committee muss Prozesse schaffen, welche die Beurteilung und Überwachung
der folgenden Aspekte unterstützen:
Rolle des Audit Committee gegenüber den Rollen anderer Teilnehmer im Prozess der Erstellung
von Rechnungsabschlüssen;
Kritische Risiken im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
Wirksamkeit von Kontrollen im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und Wirksamkeit der internen Unternehmensüberwachungsinstanzen
– z.B. der internen Revision – und externen Revision;
Transparenz der Rechnungsabschlüsse.
Der Audit Committee-Prozess schafft die Voraussetzungen für eine Koordination der Aktivitäten und
den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
er unterstützt das Verständnis des Audit Committee für die Schlüsselrisiken und -
kontrollen sowie deren Überwachung.
Hans Ulrich Pfyffer, Dipl. Wirtschaftsprüfer und Certified Internal Auditor, ist Partner und
Leiter Abteilung Internal Audit Services KPMG Fides Peat, Zürich.
1 Unter internen Unternehmensüberwachungsinstanzen werden Personen oder Stellen verstanden, die Aufgabengebiete
ausweisen, welche bei grösseren Unternehmen in der internen Revision zusammengefasst sind.
Quelle: Mehr zum Thema «Audit Committee für KMU» finden Sie im Management-Dossier Verwaltungsrat, Ausgabe August
2006, Nr. 2, zum Thema «Organisations- und Entscheidungsgrundlagen für den Verwaltungsrat», erschienen im WEKA Verlag.
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