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Audit-Committee

Best Practice-Grundsätze für das Audit Committee

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Bei mittelgrossen, börsenkotierten Unternehmen ist die Notwendigkeit eines Audit Committee unbestritten. Der Tätigkeitsbereich betrifft grösstenteils unübertragbare und unentziehbare Verwaltungsratsaufgaben. Das Audit Committee befasst sich mit Fragen des Risiko- und Kontrollumfeldes der Unternehmen, der Rechnungslegung sowie der internen und externen Prüfung. Damit kommt dem Audit Committee im Rahmen der Unternehmensführung eine zentrale Bedeutung zu.

Das Audit Committee Institute von KPMG hat im Laufe seines Bestehens fünf Best Practice- Grundsätze entwickelt, nach denen sich Audit Committees ausrichten sollten. Diese Grundsätze äussern sich sowohl zur Zusammensetzung und Organisation von Audit Committees als auch zu deren Aufgaben und Verantwortung. Nachfolgend werden die fünf Grundsätze dargestellt.


Grundsatz 1

Jedes Unternehmen, jeder Verwaltungsrat und jedes Audit Committee hat seine eigene Dynamik – es gibt keine Patentrezepte.


Die Zusammensetzung und Organisation eines Audit Committee muss auf die Spezialitäten der Organisations- und Führungsstruktur des jeweiligen Unternehmens Rücksicht nehmen. Zudem muss die Delegation von Aufgaben und Verantwortung an das Audit Committee explizit erfolgen, zum Beispiel in einer Satzung des Audit Committee. Dabei sind die Bedürfnisse und die Kultur der Unternehmen sowie des Verwaltungsrats entsprechend zu berücksichtigen.

Die Hauptaufgabe eines Audit Committee besteht in der Überwachung des Systems der finanziellen Rechnungslegung, das von der Geschäftsleitung gestaltet und unterhalten wird. Darin eingeschlossen sind die im System enthaltenen Risiken und Kontrollinstrumente sowie die Rolle der internen Unternehmensüberwachung (z.B. interne Revision oder Personen bzw. Stellen, mit sinngemässen Aufgaben1) und externen Revision.

Gerade bei kleineren oder mittelgrossen Unternehmen stehen dem Verwaltungsrat resp. dem Audit Committee keine oder nur eingeschränkte interne Überwachungsfunktionen zur Verfügung. Es sollte aber jedem Audit Committee möglich sein, punktuell eigene Untersuchungen/Abklärungen durchzuführen oder gegebenenfalls zu veranlassen.


Grundsatz 2

Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass das Audit Committee aus Personen zusammengesetzt ist, welche eine unabhängige und objektive Überwachung gewährleisten.


Ein wirksames Audit Committee muss in der Lage sein, die Geschäftsleitung herauszufordern und genügend Aufmerksamkeit auf zweifelhafte Praktiken zu richten, selbst in scheinbar erfolgreichen Unternehmen. Mitglieder von Audit Committees müssen deshalb über die nötige Sorgfalt, Unabhängigkeit, Integrität und Fachkunde verfügen. Sie müssen die nötige Zeit aufbringen, um zu verstehen, warum bestimmte Rechnungslegungsmethoden gewählt und wie diese korrekt angewendet wurden, und warum das Ergebnis ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage des Unternehmens ergibt. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Mitglieder von Audit Committees die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie den Kern von komplexen Transaktionen verstehen müssen. Sie haben zudem dafür zu sorgen, dass die Rechnungsabschlüsse ein korrektes Abbild ihres Verständnisses zeigen.


Grundsatz 3

Der Verwaltungsrat und das Audit Committee müssen dafür sorgen, dass an der Unternehmensspitze der richtige Ton herrscht und dass Wert auf Vollständigkeit und Genauigkeit in den Rechnungsabschlüssen gelegt wird.


Das Unternehmen muss an seiner Spitze den richtigen Ton angeben; als Überwachungsinstrument versteht sich das Audit Committee als Garant für die Vollständigkeit der Informationen in den Rechnungsabschlüssen. Die höchsten Standards bezüglich Objektivität, Integrität und Ermessen dürfen nicht die Ausnahme bilden, sondern müssen zur Regel werden.


Grundsatz 4

Das Audit Committee muss die externe Revision als Vertreter der Aktionäre kontinuierlich auf ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat und dem Audit Committee hinweisen.


Die Rechenschaftspflicht der externen Revision als Vertreter der Aktionäre gegenüber dem Verwaltungsrat und dem Audit Committee muss mehr sein als blosse Worte im Organisationsreglement. Von der externen Revision wird erwartet, dass sie regelmässig direkt mit dem Audit Committee kommuniziert. So sollte der Leiter der externen Revision vor Beginn der Prüfung der Jahresrechung mit dem Audit Committee zusammenkommen, um den Umfang und die Ziele der Prüfung zu besprechen. Noch vor der Veröffentlichung der Jahresrechnung sollte sodann ein weiteres Meeting zur Erläuterung der Prüfungsergebnisse durch die externe Revision stattfinden. Das Audit Committee sollte sich vom Prüfer auch dessen Feststellungen zum Internen Kontrollsystem des Unternehmens präsentieren lassen. Das Audit Committee, die externe Revision und die Geschäftsleitung müssen diesen direkten Weg der Kommunikation anerkennen und sich mit Wort und Tat zu dessen Einhaltung verpflichten.


Grundsatz 5

Das Audit Committee muss Prozesse schaffen, welche die Beurteilung und Überwachung der folgenden Aspekte unterstützen:
  • Rolle des Audit Committee gegenüber den Rollen anderer Teilnehmer im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
  • Kritische Risiken im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
  • Wirksamkeit von Kontrollen im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen;
  • Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und Wirksamkeit der internen Unternehmensüberwachungsinstanzen – z.B. der internen Revision – und externen Revision;
  • Transparenz der Rechnungsabschlüsse.
Der Audit Committee-Prozess schafft die Voraussetzungen für eine Koordination der Aktivitäten und den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern im Prozess der Erstellung von Rechnungsabschlüssen; er unterstützt das Verständnis des Audit Committee für die Schlüsselrisiken und - kontrollen sowie deren Überwachung.


Hans Ulrich Pfyffer, Dipl. Wirtschaftsprüfer und Certified Internal Auditor, ist Partner und Leiter Abteilung Internal Audit Services KPMG Fides Peat, Zürich.



1 Unter internen Unternehmensüberwachungsinstanzen werden Personen oder Stellen verstanden, die Aufgabengebiete ausweisen, welche bei grösseren Unternehmen in der internen Revision zusammengefasst sind.

Quelle: Mehr zum Thema «Audit Committee für KMU» finden Sie im Management-Dossier Verwaltungsrat, Ausgabe August 2006, Nr. 2, zum Thema «Organisations- und Entscheidungsgrundlagen für den Verwaltungsrat», erschienen im WEKA Verlag.

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