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	<title>www.weka-treuhand.ch</title>
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	<description>www.weka-treuhand.ch - Das Schweizer Portal f&#xFC;r Treuh&#xE4;nder und Steuerberater: Hier erhalten Sie neueste Infos, Tipps und wichtiges Fach-Know-how aus der Welt des Treuhands.
	H&#xF6;ren Sie ausserdem in aufschlussreichen Insider-Interviews, wie erfahrene Treuh&#xE4;nder aller Couleur ihre beruflichen Anforderungen und Projekte meistern.</description>
	<language>de</language>
	<copyright>WEKA Business Media AG, CH-8010 Zürich 2012</copyright>
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			<title>Voraussetzungen für die Mietzinshinterlegung</title>
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			<description>Der Mieter kann den Mietzins hinterlegen, wenn das Mietobjekt einen Mangel aufweist, den der Vermieter innert einer vom Mieter angesetzten, angemessenen Frist nicht beseitigt, obwohl er von ihm beseitigt werden könnte. Die wichtigste Rechtsgrundlage, die Sie in diesem Fall beachten müssen ist &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a259g.html" target="_blank">Art. 259g OR&amp;lt;/a>. Erfahren Sie hier unter anderem die allgemeinen Voraussetzungen für die Mietzinshinterlegung.</description>
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			<pubDate>Tue, 15 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Beteiligungsmanagement bei geschlossenen Immobilienfonds</title>
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			<description>Zahlreiche Schweizer wie auch internationale Immobilienmarktteilnehmer haben das Potenzial im Bereich geschlossener Fonds erkannt und akquirierten einzelne Teams oder spezialisierte Unternehmen in diesem Bereich. Jüngste Ankündigungen von Schweizer Investoren geben den Anbietern Recht, und die Tendenz steigender Allokation von institutionellen Investoren wird anhalten. Immobilieninvestitionen weisen in der Regel einen langfristigen Anlagehorizont auf. In Kombination mit dem entsprechenden Investitionsvehikel kann dies für Investoren zu Problemen führen.</description>
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			<pubDate>Tue, 15 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Mehrwertsteuer - Neuerungen im Immobilienbereich</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1557</link>
			<description>Der mit Spannung erwartete zweite Entwurf der MWST-Branchen-Info 17 'Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien' wurde am 26. Oktober 2011 auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgeschaltet. Wir erwarten, dass die finale Branchen-Info nicht vom 2. Entwurf abweichen wird.</description>
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			<pubDate>Tue, 08 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title>Berufliche Vorsorge: Weiterversicherung bei Reduzierung des Verdienstes und bei Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1577</link>
			<description>Seit dem 1. Januar 2011 regeln die beiden &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_40/a33a.html" target="_blank">Artikel 33a&amp;lt;/a> und &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_40/a33b.html " target="_blank">33b BVG&amp;lt;/a> die Möglichkeiten der Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei einer Reduzierung des Lohnes und bei einer Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter. Mit &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_40/a33a.html" target="_blank">Artikel 33a BVG&amp;lt;/a> ist neu per Bundesgesetz geregelt, dass die Vorsorgeeinrichtungen in ihren Reglementen vorsehen können, dass eine Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes auch bei einer Reduktion des Lohnes möglich ist.</description>
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			<pubDate>Mon, 07 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Beachtenswertes im Vorfeld einer Kündigung durch den Vermieter</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1568</link>
			<description>Wenn sich ein Vermieter dazu entscheidet, ein Mietverhältnis zu kündigen, empfiehlt es sich, Vorkehrungen zu treffen, um eine schnellst mögliche Durchsetzung der Kündigung, auch im Streitfall zu erreichen. Generell lässt sich sagen, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses die folgenschwerste Willensäusserung ist. Die Kündigung begründet nämlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Deshalb verlangt der Gesetzgeber zum einen die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse bei der Kündigung von Mietverhältnissen betreffend Wohn- und Geschäftsräumen. Zum anderen hat der Gesetzgeber deshalb den Mietern mit den Bestimmungen betreffend den Kündigungsschutz (Anfechtung, Erstreckung; &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a271.html " target="_blank">Art. 271 ff. OR&amp;lt;/a>) Instrumente zu ihrem Schutz in die Hand gegeben.</description>
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			<pubDate>Wed, 02 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title>Kapitaleinlageprinzip - Was ist noch zu tun?</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1567</link>
			<description>Seit der Publikation des Kreisschreibens 29 (&amp;lt;a href="http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation/00242/00380/index.html" target="_blank">KS 29&amp;lt;/a>) am 9. Dezember 2010 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zum Kapitaleinlageprinzip vom August 2011 haben sich wieder verschiedene neue Fragestellungen und Erkenntnisse ergeben. Wir informieren Sie nachfolgend über zwei wichtige Aspekte, die beachtenswert sind. Der erste Punkt betrifft Ausschüttungen von Reserven aus Kapitaleinlagen aus einem Konto, in welchem sowohl von der ESTV genehmigte als auch nicht genehmigte Reserven aus Kapitaleinlagen verbucht sind. Nachfolgend bezeichnen wir dieses als 'Mischkonto'. Der zweite Punkt sind die Fristen und Formalitäten, welche eingehalten werden müssen, um einen möglichen Rechtsnachteil zu vermeiden.</description>
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			<pubDate>Wed, 02 May 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>AGB-Inhaltskontrolle - Handlungsbedarf für Unternehmen?</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1565</link>
			<description>Am 1. Juli 2012 wird der revidierte Art. 8 UWG in Kraft treten. Nach dieser Bestimmung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unlauter, wenn sie treuwidrig zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen. Der Richter kann damit Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB) zu Konsumentenverträgen neu einer offenen Inhaltskontrolle unterziehen. Im B2B-Geschäft greift Art. 8 rev. UWG nicht mehr, was insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen einen Rückschritt bedeutet.</description>
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			<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Die Unverjährbarkeit im Steuerstrafrecht - Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1564</link>
			<description>Mit dem Anhörungsverfahren vom 15.06.2011 legte die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vor. Durch diesen Vorstoss sollen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone (StHG) die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und die Sanktionen für Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) angepasst werden. Daneben werden zudem Angleichungen an das Bundesgerichtsgesetz (BGG) angestrengt, die jedoch nicht Gegenstand dieses Aufsatzes sein sollen.</description>
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			<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Erstattung der EU-Umsatzsteuer&amp;lt;br>Bereiten Sie gerade Ihren Antrag auf Erstattung der EU-Umsatzsteuer vor?</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1556</link>
			<description>Wurden Ihrem Nicht-EU-Unternehmen im Jahr 2011 europäische Umsatzsteuern belastet? Dann können Sie diese Kosten möglicherweise zurückfordern, indem Sie in dem betreffenden EU-Land (bzw. den EU-Ländern) eine Rückerstattung beantragen. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Rückerstattungsanträge von Nicht-EU-Unternehmen müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Kalenderjahrs eingereicht werden. Obwohl die Antragsfrist für 2011 in den meisten EU-Mitgliedstaaten im Juni 2012 endet, sollten Sie schon jetzt damit beginnen, die Informationen zu sammeln, die Sie als Beleg für einen erfolgreichen Antrag auf Rückerstattung benötigen.</description>
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			<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title>Fusionsgewinne und -verluste im Schweizer Handels- und Steuerrecht</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1558</link>
			<description>Bei der Fusion einer Gesellschaft mit einer vollständig von ihr gehaltenen Gesellschaft (Tochterabsorption) stellt sich die Frage, wie ein allfälliger Fusionsgewinn/Fusionsverlust handels- und steuerrechtlich zu behandeln ist. Die folgende Kurzdarstellung soll in untechnischer Art und Weise die Handhabung von Fusionsgewinnen und -verlusten in der Praxis beleuchten.</description>
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			<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Meilenstein auf dem Weg zum neuen Aktienrecht - Teil 2</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1551</link>
			<description>Die Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder aller Aktiengesellschaften müssen neu insbesondere bei der Festlegung der Vergütungen dafür sorgen, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens im Einklang stehen und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, Leistungen und der Verantwortung der Empfänger stehen (Art. 717 Abs 1bis E-OR). Damit wird die aktienrechtliche Sorgfaltspflicht mit Bezug auf die Festlegung von Vergütungen konkretisiert.</description>
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			<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Anpassung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Grossbritannien</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1552</link>
			<description>Die Schweiz und Grossbritannien haben am 6. Oktober 2011 ein Steuerabkommen betreffend die Regularisierung von Altvermögen und die Einführung einer Abgeltungsteuer auf künftige Erträge unterzeichnet. Dieses Steuerabkommen wurde, wie das analoge Abkommen mit Deutschland, von der EU stark kritisiert und infolgedessen angepasst.</description>
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			<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Meilenstein auf dem Weg zum neuen  Aktienrecht - Teil 1</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1543</link>
			<description>Am 16. März hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative verabschiedet. Er beschränkt sich weitgehend auf Vergütungsregelungen, Bestimmungen zur Stimmrechtsvertretung und Vorgaben zur Verwendung elektronischer Mittel bei der Generalversammlung. Der Beitrag stellt diese Vorlage zusammen mit der am 6. März 2012 vom Nationalrat als direkten Gegenvorschlag beschlossenen Bonus-Steuer vor und vergleicht sie mit den Forderungen der Abzocker-Initiative. Lesen Sie alles darüber in unserem 2-teiligen Beitrag.</description>
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			<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Cloud Computing - mehr als ein vorübergehender Trend?</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1542</link>
			<description>Das Modell Cloud Computing, abgekürzt CC, sei mehr als ein vorübergehender Trend, hiess es beim EuroCloud Congress 2011. Bei den externen Clouds müssen die Unternehmen Server und Softwarelösungen nicht selbst anschaffen, sondern mieten die benötigten Kapazitäten für Daten, Rechenleistung und Anwendungen bei professionellen Anbietern, was als kostengünstig gilt. In Blogs beschreiben einige Benützer Clouds als sehr praktisch.</description>
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			<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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			<title>Erfolgreiche Manipulation - So setzen Sie sich durch</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1537</link>
			<description>Erfolgreiche Manipulation - ist dieser Titel nicht ziemlich fragwürdig? Sollte man in einer Zeit, in der sich Unternehmensbosse, Aufsichtsräte und Politiker oft genug die Taschen auf zumindest unethische, wenn nicht illegale Weise füllen, in einer Zeit, in der Mitarbeiter in Unternehmen heimlich belauscht, abgehört und überwacht werden, nicht eher von Werten, von Ethik, Anstand und Moral sprechen? Dabei hat sich sicherlich jeder schon selbst einmal die Frage gestellt: "Wie bewege ich Menschen dazu, mehr Geld in meinem Geschäft auszugeben?", "Warum kaufe ich oftmals Dinge, die ich eigentlich gar nicht kaufen wollte?", "Kann man an der Körpersprache erkennen, ob jemand die Unwahrheit sagt?."</description>
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			<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 09:32:37 +0100</pubDate>
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