<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1" ?>
<!-- RSS generated by Faessler Consulting www.faessler.com on Sat, 04 Feb 2012 19:42:07 +0100 -->
<rss version="2.0">
<channel>
	<title>www.weka-treuhand.ch</title>
	<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisforum/rss</link>
	<description>www.weka-treuhand.ch - Das Schweizer Portal f&#xFC;r Treuh&#xE4;nder und Steuerberater: Hier erhalten Sie neueste Infos, Tipps und wichtiges Fach-Know-how aus der Welt des Treuhands.
	H&#xF6;ren Sie ausserdem in aufschlussreichen Insider-Interviews, wie erfahrene Treuh&#xE4;nder aller Couleur ihre beruflichen Anforderungen und Projekte meistern.</description>
	<language>de</language>
	<copyright>WEKA Business Media AG, CH-8010 Zürich 2012</copyright>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 19:42:07 +0100</lastBuildDate>
	<image>
		<url>http://www.weka.ch/logos/weka.gif</url>
		<title>www.weka-treuhand.ch</title>
		<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisforum/rss</link>
	</image>
	<generator>Faessler Consulting - www.faessler.com</generator>
	<ttl>10</ttl>

		<item>
			<title>Umgang mit Kapitaleinlagen bei Sanierungen</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1489</link>
			<description>Das auf den 1. Januar 2011 in Kraft getretene Kapitaleinlageprinzip (KEP) hat einerseits wegen den ursprünglich nicht erwarteten Steuermindereinnahmen eine grundlegende politische Debatte ausgelöst. Andererseits konnten betroffene Gesellschaften erste praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit dem technischen Vollzug des KEP sammeln. Gegenstand des vorliegenden Beitrags bildet in inhaltlicher Hinsicht die Kontroverse mit Bezug auf Kapitaleinlagen, die im Rahmen von Sanierungen mit früheren Verlusten verrechnet wurden.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1489">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1489</guid>
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Steuerlicher Sonderstatus - Das Domizilprivileg</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1487</link>
			<description>Für das kantonale Domizilprivileg (&amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_14/a28.html" target="_blank">Art. 28 Abs. 3 StHG&amp;lt;/a>) qualifizieren lediglich Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH und Kommanditaktiengesellschaften), Genossenschaften oder Stiftungen, die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Teilweise werden solche Gesellschaften auch als Verwaltungsgesellschaften bezeichnet.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1487">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1487</guid>
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Das neue Recht zur Rechnungslegung</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1483</link>
			<description>Das neue Recht zur Rechnungslegung kommt den Bedürfnissen der KMU entgegen. Grössere Unternehmen unterliegen dagegen in Zukunft zusätzlichen Bestimmungen. Zu nennen sind dabei das Erfordernis zur Erstellung einer Geldflussrechnung, das Verfassen eines Lageberichtes und allenfalls die Anwendung eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung. Die Anforderungen orientieren sich neu mehrheitlich an der Grösse bzw. der Bedeutung der Unternehmen und nicht mehr an deren Rechtsform. Die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden überarbeitet.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1483">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1483</guid>
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Branding - Geben Sie Ihrer Immobilie einen Namen</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1480</link>
			<description>Gibt man einer Immobilie einen Namen, so wird aus Gattungsware ein Unikat. Das positive "Brandmarken" ergibt einen Erinnerungs- und Wiedererkennungswert. Das in der Mode bekannte "Branding" ist in der Immobilienbranche uralt, aber wiederentdeckt. Das altehrwürdige "Haus zum Storch" entsprach dem historischen Verständnis von "Branding". Heute werden die Gebäude zum Verkauf im Stockwerkeigentum gerne mit wohlklingenden - aber oft hohlen - Phantasienamen bedacht.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1480">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1480</guid>
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Ausweisungsverfahren und Kündigungsschutz - Auswirkungen der neuen schweizerischen ZPO</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1473</link>
			<description>Auch wenn ein Mieter ein Kündigungsschutzverfahren bei der Schlichtungsbehörde eingeleitet hat, steht es dem Vermieter frei, seinen Ausweisungsanspruch gestützt auf &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/272/a257.html" target="_blank">Art. 257 ZPO&amp;lt;/a> im summarischen Verfahren durchzusetzen. Sind sowohl ein Verfahren betreffend Anfechtung einer Kündigung als auch ein Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren rechtshängig, rechtfertigt es sich, das mietrechtliche Verfahren bis zum Abschluss des Ausweisungsverfahrens zu sistieren.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1473">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1473</guid>
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Wie Sie sich vor Debitorenverlusten schützen</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1475</link>
			<description>Oft werden in Verträgen zur Verstärkung und Sicherung einer vertraglich übernommenen Schuldpflicht sog. Sicherungsklauseln eingebaut, die von der Hauptverpflichtung abhängig sind und nur dann geschuldet werden, wenn grundsätzlich die Hauptverpflichtung eingefordert werden könnte. Zu empfehlen ist nebst diesen Sicherungen der Schutz vor Debitorenverlusten vor allem durch eine ordentliche 'Bewirtschaftung' des Entgeltes, Werklohnes, Honorars, durch Aufforderung zur Leistung von Kostenvorschüssen sowie durch ein überwachtes Mahnwesen und zügiges Inkasso.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1475">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1475</guid>
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne versus gewerbsmässiger Handel/Geschäftsvermögen</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1468</link>
			<description>Kapitalgewinne auf Gegenständen des Privatvermögens sind grundsätzlich steuerfrei (&amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_11/a16.html" target="_blank">Art. 16 Abs. 3 DBG&amp;lt;/a>). Auf kantonaler/kommunaler Ebene ist dies jedoch nur beim beweglichen Privatvermögen der Fall. Grundstückgewinne hingegen werden mit der Grundstücksgewinnsteuer erfasst (&amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_14/a2.html " target="_blank">Art. 2 Abs. 1 Bst. d&amp;lt;/a> und &amp;lt;a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_14/a12.html" target="_blank">Art. 12 StHG&amp;lt;/a>). Zu beachten ist sodann, dass vermeintlich private Kapitalgewinne unter bestimmten Voraussetzungen in der Praxis trotzdem von der Einkommenssteuer erfasst werden.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1468">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1468</guid>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Baulärm auf dem Nachbargrundstück als Mangel</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1467</link>
			<description>Bautätigkeit für sich alleine gehört vor allem in innerstädtischen Verhältnissen zum Alltag und führt nicht automatisch dazu, dass Mietobjekte in der näheren Umgebung einen Mangel aufweisen. Nur wenn ein Bauvorhaben in kurzer Distanz zum Mietobjekt ausserordentliche Immissionen verursacht, z.B. Baulärm in gewissen Phasen wie bei Abbruch- und Aushubarbeiten oder wegen Pfählungen und Sprengungen, kann dies zu einem Mangel im mietrechtlichen Sinn führen.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1467">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1467</guid>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Einkauf in die Pensionskasse bei mehreren Vorsorgeverhältnissen</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1459</link>
			<description>Die nachfolgenden Ausführungen sowie das Praxis-Beispiel befassen sich mit dem Einkauf in eine Pensionskasse bei mehreren Vorsorgeverhältnissen unter Berücksichtigung eines früheren Kapitalbezugs zur Wohneigentumsförderung (WEF). Zahlreiche kantonale Steuerbehörden verweigern die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs in die Pensionskasse mit der Begründung, es bestehe noch ein WEF-Vorbezug in einem anderen Vorsorgeverhältnis, welcher aus steuerlicher Sicht zuerst "verrechnet" werden muss.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1459">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1459</guid>
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Corporate Chatter - Schwer verständliche Kommunikation über alle Führungsstufen hinweg</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1464</link>
			<description>Manchmal verstehen wir wenig, manchmal gar nichts und manchmal alles falsch. Was trägt die Sprachkultur in modernen Organisationen dazu bei? Wir haben gelernt, mit unverständlicher oder missverständlicher Kommunikation umzugehen. Sie wird oft ignoriert oder subjektiv interpretiert, in seltenen Fällen auch hinterfragt. Meistens sucht man den Grund für das Problem aber bei sich selber. Man fühlt sich nicht kompetent genug, nicht gut genug informiert, nicht genug aufnahmefähig.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1464">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1464</guid>
			<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1455</link>
			<description>Zu Beginn 2012 wird nach einer knapp 10-jährigen parlamentarischen Diskussion in der Schweiz ein neues Aktien- und Rechnungslegungsrecht wirksam. Mit dieser Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts wird das Schweizer Unternehmensrecht umfassend modernisiert, wobei vor allem die Regelungsbereiche Corporate Governance, Kapitalstrukturen und die Rechnungslegung selbst eine Aktualisierung bzw. Änderung in Richtung fair presentation erfahren haben.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1455">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1455</guid>
			<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Wählen Sie die passende Methode für die Unternehmensbewertung</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1454</link>
			<description>Bei der Unternehmensbewertung wird entweder die Unternehmung als Ganzes oder aber ein bzw. mehrere Unternehmensteilbereiche (Segmente) bewertet. Unternehmenswerte hängen von der Nutzung bestehender und künftiger Ressourcen ab und stellen damit immer zukunftsorientierte Schätzwerte dar, die auf Basis von Erfahrungen sowie aktuellen und zukünftigen Daten begründet werden. Zur Bestimmung von Unternehmenswerten stehen verschiedene Bewertungsmethoden zur Verfügung, die auf quantitativen Informationen der Jahresrechnung basieren.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1454">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1454</guid>
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Holdingstatus: Steuerliche Sonderfragen, Teil 3</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1450</link>
			<description>Fraglich ist, welche steuerlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn eine Holding-Gesellschaft die Voraussetzungen für die Fortführung des steuerlichen Holding-Status nicht mehr erfüllt. Wenn der Holding-Status aufgrund der Verletzung der Bilanz- oder Ertragsrelationen verloren zu gehen droht, dann gewähren die Steuerbehörden in aller Regel eine Toleranzfrist, innert welcher die Voraussetzungen wieder erfüllt werden müssen.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1450">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1450</guid>
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Nachbarrecht - Die neue Regelung des ZGB 679a</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1447</link>
			<description>Per 1. Januar 2012 tritt die neue Regelung des ZGB 679a in Kraft. Der Gesetzgeber sah eine unglückliche Lücke, die es zu füllen galt. Deshalb wurde im Zusammenhang mit der Teilrevision des Immobiliar-Sachenrechts neu ZGB 679a geschaffen, welcher den finanziellen Schaden, den ein Nachbar durch einen Neubau erleidet, regelt.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1447">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1447</guid>
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
		<item>
			<title>Holdingstatus: Steuerliche Sonderfragen, Teil 2</title>
			<link>http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1441</link>
			<description>Mit welchen Steuerfolgen können Sie und Ihr Unternehmen beim Verkauf von Aktien einer Holdinggesellschaft rechnen? Es geht in diesem Teil um die Frage nach den steuerlichen Konsequenzen, wenn ein Aktionär aus seinem Privatvermögen Aktien einer Holdinggesellschaft veräussert. Dabei werden verschiedene Falltypen unterschieden.</description>
			<source url="http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1441">weka-treuhand.ch</source>
			<guid isPermaLink="false">http://www.weka-treuhand.ch/praxisreport_view.cfm?nr_praxisreport=1441</guid>
			<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 19:42:07 +0100</pubDate>
		</item>
	
</channel>
</rss>

