So können alle Aktiven und Passiven eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens erworben werden.
Beim Verkauf von Aktiven und Passiven wird nicht die Unternehmung, die Gesellschaft verkauft, sondern es wird vielmehr der Betrieb der Unternehmung, also das Unternehmen, an einen Dritten verkauft.
Der Verkauf erfolgt bei nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen nach den Regeln der Geschäftsübernahme nach Art. 181 OR.
Achtung
Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden nach dach den Regeln über die Vermögensübertragung nach FusG übertragen. Vgl. das Muster zum Übertragungsvertrag nach Art. 70 FusG.
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