So können die bestehenden Statuten einer GmbH geändert werden.
Jede - teilweise oder vollumfängliche - Änderung bestehender Gesellschaftsstatuten bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der öffentlichen Beurkundung sowie des anschliessenden Eintrages im Handelsregister. Die vorliegende öffentliche Urkunde enthält das Grundgerüst für den entsprechenden notariellen Akt, sofern bloss einzelne Bestimmungen von bestehenden Gesellschaftsstatuten abgeändert werden sollen.
Die Vorschriften betreffend die Art und Weise der öffentlichen Beurkundung variieren von Kanton zu Kanton. Das vorliegende Muster lehnt sich an die Notariatspraxis im Kanton Zürich an.
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