Mittels Vermögensübertragung überträgt eine im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft oder Einzelfirma ihr ganzes Vermögen oder Teile davon auf eine andere Gesellschaft oder Einzelfirma.
Der Übertragungsvertrag muss grundsätzlich von den obersten Leitungsorganen der Parteien abgeschlossen werden. Die Übertragung wird erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (bei der übertragenden Partei) rechtswirksam. Werden Liegenschaften übertragen, müssen die entsprechenden Vertragsteile beurkundet werden.
Ihr Zusatznutzen
Die Datei enthält zusätzlich zum Vertragsmuster eine Checkliste mit wichtigen Hinweisen zu:
Abschluss
absolut notwendigem Vertragsinhalt
weiteren Sinnvollen Regelungen im Vermögensübertragungsvertrag
sowie Hinweise zu Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Verträge beachtet werden müssen.
Anzahl Seiten: 4 (+ 1.5 Seiten Checkliste)
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