So melden Sie eine GmbH beim zuständigen Handelsregister an.
Eine GmbH ist erst dann rechtsgültig gegründet, wenn die öffentliche Urkunde über ihre Gründung auch im zuständigen Handelsregisteramt angemeldet wird. Dadurch entsteht die GmbH als juristische Person und kann von diesem Zeitpunkt an unter der eigenen Firma im Geschäfts- und Rechtsverkehr auftreten. Zuständig ist das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft.
Die Formvorschriften betreffend die Handelsregisteranmeldung variieren von Kanton zu Kanton. Das vorliegende Muster entspricht den Formalitäten, wie sie im Kanton Zürich gehandhabt werden.
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