So legen Sie schriftlich die Verteilung, Beträge und Liberierung der Stammanteile fest.
Die GmbH hat ein sog. Anteilbuch zu führen. Das Anteilbuch muss den folgenden Mindestinhalt aufweisen (Art. 790 Abs. 2 OR): Die Gesellschafter mit Namen und Adresse; die Anzahl, den Nennwert sowie allenfalls die Kategorien der Stammanteile jedes Gesellschafters; die Nutzniesser mit Namen und Adresse; die Pfandgläubiger mit Namen und Adresse; die Änderung der vorerwähnten Tatsachen.
Gesellschafter, die nicht zur Ausübung des Stimmrechts und der damit zusammenhängenden Rechte befugt sind, müssen als Gesellschafter ohne Stimmrecht bezeichnet werden.
Neben diesem Mindestinhalt können freiwillig weitere Angaben im Anteilbuch aufgenommen werden wie bspw. Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten etc. Wie im Aktienrecht gilt auch bei der GmbH, dass der Eintrag im Anteilbuch nur deklaratorischen Charakter hat. Dem Eintrag kommt mit anderen Worten keine rechtsbegründende Wirkung zu.
Hinweis: Dieses Muster berücksichtigt die Revision des GmbH-Rechts per 1.1.2008.
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