
Jetzt bestellen und downloaden
|
 |
Vereinbarung für eine stille Gesellschaft (Mustervertrag)
So bilden Sie rechtmässig eine stille Gesellschaft mit allen relevanten Rechten und Pflichten.
Die stille Gesellschaft - auch Innengesellschaft genannt - ist grundsätzlich eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff OR.
Im Unterschied zu normalen einfachen Gesellschaften weist die stille Gesellschaft die Besonderheit auf, dass die Gesellschaft sich im Aussenverhältnis, im Rechtsverkehr mit Dritten, nicht als solche zu erkennen gibt, eben "still" ist. Das Gesellschaftsverhältnis wird nicht nach aussen kundgetan. Vielmehr tritt nur ein Gesellschafter in seinem eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf.
Anzahl Seiten: 5
Für Abonnenten eines WEKA Treuhand-Moduls sind alle Downloads kostenlos.
Zum Login

|