Öffentliche Urkunde Partielle Statutenänderung AG (Mustervertrag)
So ändern Sie die bestehenden Statuten einer AG.
Jede - teilweise oder vollumfängliche - Änderung bestehender Gesellschaftsstatuten bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der öffentlichen Beurkundung sowie des anschliessenden Eintrages im Handelsregister.
Die vorliegende öffentliche Urkunde enthält das Grundgerüst für den entsprechenden notariellen Akt, sofern bloss einzelne Bestimmungen von bestehenden Gesellschaftsstatuten abgeändert werden sollen.
Anzahl Seiten: 2
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