So können sich die Eigentümer von Aktien ausweisen.
Das Aktienkapital der Aktiengesellschaft ist in Inhaber- oder Namenaktien eingeteilt. Die Gesellschaft kann die gesellschaftsrechtliche Beteiligung ihren Aktionären in separaten Papieren - eben Aktienzertifikaten - bescheinigen.
Die vorliegende Arbeitshilfe kann für die Bescheinigung von Namen- oder Inhaberaktien wie auch für die Bescheinigung von Partizipationsscheinen verwendet werden.
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