Statutenänderung Kapitalerhöhung durch Sacheinlage (Mustervertrag)
Nutzen Sie diese Vorlage im Falle einer Erhöhung des Aktienkapitals durch Sacheinlage.
Von Sachübernahme spricht man, wenn die Liberierung zwar durch Geld erfolgt, aber im Zeitpunkt der Liberierung, eine Verpflichtung oder die bestimmte Absicht besteht, die Geldmittel für den Erwerb bestimmter Vermögenswerte zu verwenden. Auch im Fall einer Kapitalerhöhung müssen die Statuten den Gegenstand der beabsichtigten Übernahme sowie dessen genauen Preis oder zumindest einen Höchstbetrag anzugeben. Sacheinlagen und Sachübernahmen werden im Handelsregister speziell ausgewiesen (Art. 781 Ziff. 6 OR).
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