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Vollmacht Aktienvertretung mit Weisungen (Mustervertrag)
So kann sich ein Aktionär an der Generalversammlung durch eine Drittperson vertreten lassen.
Wenn ein Aktionär keine Zeit hat, an der Generalversammlung teilzunehmen, ermächtigt er sinnvollerweise mit dieser Vorlage einen Dritten, der ihn an der Generalversammlung rechtskräftig vertritt.
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