Dieses nützliche Vertragsmuster unterstützt Sie im Falle der Vermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses an eine Privatperson.
Die Miete zeichnet sich dadurch aus, dass der Vermieter die Mietsache dem Mieter zum Gebrauch überlässt und der Mieter dafür einen Mietzins bezahlt (Art. 253 Abs. 1 OR). Der Mietvertrag gehört damit zur Gattung der Gebrauchsüberlassungsverträge. Im Unterschied zur Leihe ist die Miete eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Durch den Abschluss eines Mietvertrages wird zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis begründet.
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