Mit dieser Vertragsvorlage und deren Eintragung ins Grundbuch übertragen Sie ein Grundstück.
Der Liegenschaften- oder Grundstückskaufvertrag ist ein normaler Kaufvertrag mit der Besonderheit, dass Gegenstand des Vertrages ein Grundstück ist. Der Liegenschaftenkaufvertrag ist in den Art. 216 ff. OR gesetzlich geregelt.
Als Besonderheit gegenüber anderen Kaufverträgen ist beim Grundstückkauf die Form der öffentlichen Beurkundung zu beachten.
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