So regeln Sie die Randbedingungen bei nichtehelichem Zusammenleben.
Mit dem Abschluss eines Konkubinatsvertrages regeln die Parteien die Randbedingungen ihres nichtehelichen Zusammenlebens.
Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird das Konkubinat bzw. die nichteheliche Lebensgemeinschaft weitgehend nach den Bestimmungen der einfachen Gesellschaft beurteilt. Das gesellschaftsrechtliche Element einer nichtehelichen - wie im übrigen auch einer ehelichen - Lebensgemeinschaft kann so festgehalten werden, dass mit vereinten Kräften ein gemeinsames Ziel - die Bildung einer Lebensgemeinschaft, das Führen eines Haushaltes etc. - erreicht werden soll.
Ihr Zusatznutzen
Diese Datei enthält zusätzlich zum Vertragsmuster eine checklistenartige Aufstellung diverser Regelungsvarianten zu Fragen wie:
Mietvertrag
Gemeinsame Kosten/Haushaltskasse
Persönliches Geld
Hausarbeit
Auszug und Einzug sowie Auflösung der Wohngemeinschaft
Umzug
Todesfall
Verhalten bei Differenzen
Geschenke
Fahrzeuge
Kinder
Anzahl Seiten: 3 (+2.5 Seiten Checkliste mit Regelungsvarianten)
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