So kann der eheliche Güterstand von der Errungenschaftsbeteiligung auf die allgemeine Güterschaft geändert werden.
Durch den Abschluss eines Gütergemeinschaftsvertrages wird zwischen den Eheleuten eine umfassende finanzielle Gemeinschaft hergestellt, die mit Ausnahme des gesetzlich zwingenden Eigengutes sämtliches Vermögen beider Ehegatten umfasst, wodurch insbesondere die Haftungsbasis verbreitert wird. Bei Auflösung des Güterstandes durch Tod eines Partners kann das Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten vollständig zugewiesen werden.
Achtung: Eheverträge müssen beurkundet werden. Das Notariatswesen ist kantonal geregelt. Die Formulierung der Urkunde zur Neuregelung des Güterstands wird in einigen Kantonen zwingend durch den Notar vorgenommen (in diesem Fall kann das vorliegende Muster bloss zur Vorbereitung des Beurkundungsgesprächs dienen). Bitte klären Sie vor dem Herunterladen des Musters auf dem Notariat an Ihrem Wohnsitz ab, ob selber formulierte Muster akzeptiert werden. Bei unterlassener Abklärung können wir Ihnen den verrechneten Betrag nicht zurückerstatten.
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